Verkehr | Steiermark. – Am Mittwoch, den 23. September 2026, führte die Landesverkehrsabteilung Steiermark in Kooperation mit dem Verkehrsreferat des Stadtpolizeikommandos Graz, der Finanzpolizei sowie den Amtstierärzten der Bezirkshauptmannschaften eine umfangreiche verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion durch. Im Rahmen dieser Aktion wurden eine Vielzahl von Beanstandungen festgestellt.
Zwischen 4:00 und 16:00 Uhr wurde auf dem höherrangigen Straßennetz der gesamten Steiermark ein dichtes Kontrollnetz eingerichtet, wobei der Schwerpunkt auf dem Tiertransportgesetz (TTG) lag.
Festgestellte Übertretungen:
Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße erfasst:
- Tierschutz & Transport: 15 Anzeigen nach dem Tiertransportgesetz (TTG).
- Schwerverkehr (Kraftfahrgesetz): Insgesamt 75 Anzeigen, davon 30 im Bereich der Sozialvorschriften, 18 technische Mängel, 16 Fälle von Überladung und 4 Verstöße gegen die Ladungssicherung.
- Verkehrssicherheit: 10 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und 10 weitere im allgemeinen Verkehrsbereich; außerdem wurden 41 Alkohol-Vortests durchgeführt.
Sanktionen & Maßnahmen:
- 2 Untersagungen der Weiterfahrt im Schwerverkehr.
- 1 Kennzeichenabnahme.
- 5 Sicherheitsleistungen gemäß Verwaltungsstrafgesetz (VStG) in der Gesamthöhe von rund 16.000 Euro.
- 1 Anzeige gemäß § 56 KFG (Überprüfung und Begutachtung von Kfz).
- Insgesamt 17 Organmandate (u.a. Geschwindigkeit, Sozialvorschriften, Abstand und Gurtpflicht).
Zusätzlich wurden vier Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Fälschung von Beweismitteln bzw. Datenfälschung erstattet.
Ein 36-jähriger polnischer Lkw-Lenker fiel aufgrund einer unsicheren Fahrweise auf der Südautobahn (A2) im Bereich Gössendorf auf. Bei der Anhaltung stellte sich eine erheblich erhöhte Alkoholisierung (über 3 Promille) heraus. Der Führerschein wurde ihm entzogen und die Behörde wurde informiert. Das Sattelkraftfahrzeug konnte von einem Ersatzfahrer übernommen und die Fahrt fortgesetzt werden.
Zudem stellte die Finanzpolizei im Rahmen der Aktion steuerliche und ordnungspolitisch relevante Verstöße fest.
Zitat:
„Die regelmäßigen Kontrollen auf dem höherrangigen Straßennetz leisten einen entscheidenden Beitrag zum Tierschutz und werden durch diese Schwerpunktaktionen gezielt unterstützt. Ein gleichbleibend hoher Kontrolldruck wird auch in Zukunft gewährleistet“, erklärte der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung, Oberst Klaus Rexeis. Besonders betont er: „Tiere sind keine Ware, sondern Lebewesen. Der Umgang mit ihnen erfordert fundierte Kenntnisse der Transport- und Beladungsvorschriften, um das Tierwohl jederzeit sicherzustellen.“
