Am 02. Mai 2026, gegen 18:15 Uhr, wurde ein 18-jähriger Österreicher während Geschwindigkeitskontrollen auf der L39 im Gemeindegebiet von Kössen angehalten. Er überschritt die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h um 86 km/h (abzüglich Messtoleranz). Da der Fahrer im Besitz eines Probeführerscheins war, wurde ihm der Führerschein vorläufig entzogen und das Fahrzeug beschlagnahmt. Es wird Anzeige erstattet.
Am 03. Mai 2026, gegen 10:15 Uhr, wurde ein 25-jähriger Deutscher auf der B172 im Ortsgebiet von Kössen angehalten. Er fuhr mit einer Geschwindigkeit, die die erlaubte Beschränkung von 50 km/h im Ortsgebiet um 78 km/h (abzüglich Messtoleranz) überschritt. Der Fahrer führte keinen Führerschein mit sich. Das Fahrzeug wurde ebenfalls behördlich beschlagnahmt, und gegen ihn wird Anzeige erstattet.
