Am 23. April 2026, um 23:30 Uhr, wurden Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien während eines Schwerpunktes auf der A23 in Fahrtrichtung Süden auf ein Fahrzeug aufmerksam, das mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit fuhr. Der Fahrzeugführer, ein 19-jähriger Staatsangehöriger Deutschlands, wurde mit einer Geschwindigkeit von 158 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen.
Nach dem Verlassen der Autobahn im Bereich „Altes Landgut“ konnte der Fahrer schließlich auf der Grenzackerstraße an der Kreuzung mit der Neuburgergasse gestoppt werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 19-Jährige keine gültige Lenkberechtigung vorzeigen konnte. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wurde das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt.
Zusätzlich wurde der Lenker mehrfach angezeigt aufgrund verschiedener Übertretungen, darunter:
– Abnahme des Führerscheins nach der Verweigerung einer Vorführung zum Amtsarzt aufgrund des Verdachts der Suchtmittelbeeinträchtigung.
– Führerscheinabnahme nach klinischer Untersuchung durch den Amtsarzt aufgrund Suchtmittelbeeinträchtigung.
– Sicherstellung von Suchtmitteln.
– Zwei Lärmmessungen.
– 14 Organmandate.
– 24 Alkovortests.
– 38 Anzeigen gemäß der Straßenverkehrsordnung, dem Führerscheingesetz sowie dem Kraftfahrgesetz.
