Am 25. Juli 2026 in 1010 Wien wurde die für diesen Tag angekündigte Kundgebung mit dem Titel „Kritik an der Wiener Migrationspolitik“ von der Landespolizeidirektion Wien untersagt. Der Grund für diese Entscheidung lag darin, dass zeitgleich bereits eine andere, zuvor ordnungsgemäß angezeigte Versammlung an denselben Örtlichkeiten stattfindet. Diese Situation hätte den gesetzlich geschützten Bereich der vorherigen Versammlung beeinträchtigt.
Die Verantwortlichen der Kundgebung hatten Vorschläge für Alternativrouten für die Marschkundgebung abgelehnt, was die Notwendigkeit der Untersagung weiter verstärkte. Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass für jede Versammlung ein Schutzbereich definiert ist, innerhalb dessen keine weiteren Kundgebungen gleichzeitig stattfinden dürfen, sofern dies die ungestörte Durchführung der bereits angezeigten Versammlung gefährdet. Diese Regelung dient der Gewährleistung eines ungestörten Ablaufs ordnungsgemäß angezeigter Versammlungen und dem Schutz des verfassungsgemäß garantierten Versammlungsrechts.
