Graz | Graz. – Am Sonntag, den 17. Mai 2026, findet um 14:30 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und SK Rapid statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena angeordnet. Diese Regelung gilt am 17. Mai 2026 von 10:30 bis 20:30 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet zwischen folgenden Straßenzügen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – in Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – in Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße nach Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – in westlicher Richtung bis Kasernstraße – Kasernstraße nach Norden bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Beauftragte des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung planen oder begangen haben, von diesem Bereich wegweisen. Der Zutritt zum Sicherheitsbereich ist für diese Personen untersagt. Wer trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich während der Sportveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Bei Uneinbringlichkeit ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen möglich. Sollten diese Personen trotz einer Abmahnung weiterhin strafbare Handlungen begehen, kann eine Festnahme erfolgen.
