Am 02. August 2026 um 23:15 Uhr wurden Polizisten der Landesverkehrsabteilung Wien auf einen Pkw-Lenker aufmerksam, der auf der A22 in Fahrtrichtung Konten Kaisermühlen in den Kaisermühlentunnel einfuhr und anschließend auf die A22- Rampe Richtung Reichsbrücke wechselte. Dort überschritt er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und beschleunigte auf 92 km/h. Auf der Reichsbrücke erreichte das Fahrzeug eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 154 km/h. Während der Nachfahrt wurde zudem eine Spitzengeschwindigkeit von 190 km/h mit einer geeichten Videomessanlage erfasst.
Der Lenker konnte schließlich auf der Lassallestraße gestoppt werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen handelte, der über keine gültige Lenkberechtigung verfügte. Der Pkw war ein Mietfahrzeug, das ihm unbefugt von einem Bekannten überlassen worden war. Daher erfolgte keine vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs. Dem 25-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt, der Fahrzeugschlüssel wurde entnommen. Er wurde wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen, insbesondere der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie des Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung, angezeigt.
