Am Samstag, den 31. Oktober 2026, in der Halloween-Nacht, erwartet die Polizei in Vorarlberg eine Mischung aus friedlichen Feierlichkeiten und möglichen Herausforderungen. Daher wurden seitens der Bundespolizei entsprechende Vorkehrungen getroffen. Bei Straftaten wird die Polizei konsequent einschreiten. Neben einer erhöhten Polizeipräsenz kann bei Bedarf auch auf spezialisierte Einheiten sowie den Verfassungsschutz zurückgegriffen werden.
Die Polizei weist ausdrücklich auf die Risiken scheinbar harmloser Streiche hin, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dazu zählen unter anderem das Beschmieren von Hausfassaden und Fahrzeugen, das Zerstören von Briefkästen und Mülltonnen sowie Diebstähle und Drohungen, die konsequent verfolgt werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind aufgefordert, ihre Kinder über die rechtlichen Folgen solcher Handlungen aufzuklären. Des Weiteren erinnert die Polizei an die Bestimmungen des Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes:
– Kinder unter 14 Jahren dürfen zwischen 5:00 und 23:00 Uhr ausgehen (Ausnahmen sind mit einer begleitenden Aufsichtsperson möglich).
– Jugendliche im Alter von 14 bis unter 16 Jahren müssen sich ebenfalls innerhalb der Zeiten von 5:00 bis 1:00 Uhr bewegen (auch hier sind Ausnahmen mit einer Aufsichtsperson möglich).
– Ab 16 Jahren gibt es keine gesetzlichen Ausgehbeschränkungen.
– Der Konsum von Alkohol ist für Personen unter 16 Jahren verboten, während für Personen bis 18 Jahren keine Getränke mit gebranntem Alkohol erlaubt sind.
– Der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabak und Nikotin ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
Ein geeigneter Altersnachweis sollte von Jugendlichen mitgeführt werden. Halloween-Verkleidungen und Maskierungen sind im Rahmen der Vorschriften grundsätzlich erlaubt, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Polizei appelliert an alle Feiernden, Rücksicht auf andere zu nehmen, fremdes Eigentum zu respektieren und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, um ein friedliches Halloween für alle Beteiligten zu gewährleisten.
