Am 10. Oktober 2026, gegen 10:50 Uhr, führten Polizisten in Wels eine Verkehrskontrolle durch und hielten einen PKW an. Der 43-jährige Fahrer aus Wels erklärte, dass er keinen Führerschein besitze, sondern lediglich den Zulassungsschein mitführe und behauptete, der Bruder des Zulassungsbesitzers zu sein. Bei einer internen Abfrage stellte sich jedoch heraus, dass der 43-Jährige tatsächlich der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs ist und im Besitz von keinem Führerschein ist. Als die Beamten ihn darauf ansprachen, gestand er, dass er sich als sein Bruder ausgegeben hatte, um seine Weiterfahrt zu ermöglichen. Zudem bemerkten die Polizisten eindeutige Anzeichen einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Eine Untersuchung zur Fahrtauglichkeit verweigerte der 43-Jährige. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, und es erfolgt eine Anzeige.
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