Am 09. Oktober 2026 um 22:50 Uhr wurde auf der A23 in Fahrtrichtung Süden von Beamten der Landesverkehrsabteilung Wien ein PKW bemerkt, dessen Fahrer im Begriff war, die höchst zulässige Geschwindigkeit erheblich zu überschreiten. Während der Nachfahrt stellte das geeichte Tachometer des Streifenwagens eine Geschwindigkeit von 193 km/h fest, obwohl lediglich 80 km/h erlaubt sind. Nach Abzug der Messtoleranz überschritt der Fahrer die zulässige Geschwindigkeit somit um 103 km/h. Der 39-jährige Lenker, Staatsbürger Österreichs, hatte zur Folge dessen vorläufig seinen Führerschein abzugeben. Darüber hinaus wurde der PKW vorläufig beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel entzogen. Der Fahrer wurde entsprechend angezeigt.
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