Am 24. Juni 2026 um 9:00 Uhr führte die Landesverkehrsabteilung Geschwindigkeitskontrollen auf der Arlbergschnellstraße (S16) durch. Dabei wurde ein in Italien zugelassenes Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 159 km/h gemessen, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt. Nach Abzug der Toleranz ergab sich eine Überschreitung von 74 km/h. Aufgrund dieser erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde dem 49-jährigen Fahrer der Führerschein vorläufig entzogen und das Fahrzeug beschlagnahmt. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 Euro erhoben. Eine Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wird eingeleitet.
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