Am 8. Februar 2026, gegen 21:30 Uhr, fielen Bedienstete der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel auf der A2 in Fahrtrichtung Graz einem Pkw auf, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit an ihrer Zivilstreife vorbeifuhr. Auf Höhe Wiener Neustadt stellte die Streifenbesatzung bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eine Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 236 km/h fest.
Der Pkw wurde gestoppt, und es folgte eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle. Der Fahrzeuglenker, ein 22-jähriger Mann aus dem Bezirk Tulln, wurde vorläufig der Führerschein entzogen, und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Das Fahrzeug wurde ebenfalls vorläufig beschlagnahmt.
Der 22-Jährige wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
