Die steirische Landesregierung hat beschlossen, die Einkommensgrenze für die Pendlerbeihilfe im Beantragungszeitraum 2026 auf 42.000 Euro brutto jährlich anzuheben. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro, während zuvor die Grenze bei 35.000 Euro lag.
Diese Entscheidung soll mehr Pendlern ermöglichen, die Beihilfe zu beantragen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten. Laut Angaben des Landes wurden im Jahr 2024 insgesamt 527 Anträge auf Pendlerbeihilfe abgelehnt, wobei 450 Ablehnungen aufgrund von Einkommen über der bisherigen Grenze erfolgten. Eine genaue Analyse zeigt, dass 277 dieser Ablehnungen unter der neuen Einkommensgrenze lägen, was die Erwartung nahelegt, dass künftig mehr Steirer einen Antrag stellen werden.
Die Pendlerbeihilfe bleibt in ihrer Höhe unverändert, die Finanzierung erfolgt zu zwei Dritteln durch das Land Steiermark und zu einem Drittel durch die Arbeiterkammer Steiermark. Diese Beihilfe wird an Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gewährt, die regelmäßig mindestens 25 Kilometer zur Arbeit pendeln, einschließlich Lehrlingen im Berufsschulinternat.
Die Höhe der Pendlerbeihilfe beträgt bis zu 389 Euro pro Jahr, abhängig vom Einkommen, der Pendelstrecke und der Anzahl der Pendelmonate. Die Anträge können im Nachhinein bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der Arbeiterkammer Steiermark eingereicht werden.
Zusammenfassend wurde die Erhöhung der Einkommensgrenze als Reaktion auf die gestiegenen Kosten und die aktuelle wirtschaftliche Lage vorgenommen. Die Anpassungen sollen sicherstellen, dass eine breitere Gruppe von Pendlern von der Unterstützung profitieren kann.
Für weitere Informationen können sich Interessierte an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
