Am 15. September 2026, gegen 20:30 Uhr, ereignete sich in einem Wohnhaus in Mank, Bezirk Melk, ein Kellerbrand. Bei Eintreffen der Beamten der Polizeiinspektion Mank war bereits die Freiwillige Feuerwehr im Einsatz, die mit einem Sauerstofftrupp im Objekt tätig war. Um 20:50 Uhr wurden im Inneren des Hauses akustisch Explosionen wahrgenommen, woraufhin der Sauerstofftrupp das Gebäude umgehend verließ. Bei der Explosion wurden verschiedene Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr beschädigt.
Ein Feuerwehrmann erlitt durch die Explosion eine leichte Gesichtsverletzung, während ein weiterer Feuerwehrangehöriger zur Untersuchung in das Landesklinikum Melk transportiert wurde. Drei Bewohner des Hauses befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls außerhalb des Gebäudes; zwei dieser Personen erhielten vom Rettungsdienst eine Erstversorgung und wurden zur weiteren Untersuchung ins Landesklinikum Melk gebracht. Alle drei Hausbewohner blieben jedoch unverletzt.
Der Brand betraf den Energiespeicher einer Photovoltaikanlage mit einer Speicherkapazität von etwa 27 kWh, der aus rund 4000 Stück 18650er Li-Ion-Zellen bestand. Der Energiespeicher war in einem Brandschutzraum im Keller untergebracht, was den Einsatzkräften der Feuerwehr einen Zugang erschwerte.
Der Einsatzleiter der Feuerwehr ließ das Objekt um 22:50 Uhr baubehördlich sperren, eine mündliche Bestätigung folgte durch den Bürgermeister von Mank. Daraufhin schaltete der EVN-Stördienst um 22:53 Uhr den Strom ab. Um die Akkuzellen zu kühlen und die Rauchentwicklung zu stoppen, wurde der Energiespeicher durch die Feuerwehr mit Wasser geflutet, was erfolgreich zur Löschung der Akkuzellen führte.
Die Brandursachenermittlung der Polizei ergab, dass die Überhitzung der Batteriezellen infolge eines technischen Defekts in den Sicherungen der PV-Anlage die Ursache des Brandes war. Dies führte zu einer chemischen Reaktion in den Batteriezellen, die schließlich zur Explosion führte. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Anbringung einer PV-Anlage gemäß den Richtlinien der NÖ Bauordnung nicht meldepflichtig ist. Bei einem Selbstbau eines Speichers mit einer Kapazität von über 20 kWh ist jedoch eine Abnahme durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen erforderlich, was in diesem Fall offensichtlich nicht erfolgt war.
Der Schaden, der durch den Brand entstanden ist, beläuft sich auf einen sechsstelligen Eurobereich.
