Am 30. April 2026, um 08:20 Uhr, kam es auf der B 8 im Ortsgebiet von Gänserndorf zu einem Vorfall, bei dem ein 57-jähriger Motorradfahrer aus dem Bezirk Gänserndorf von Beamten der Polizeiinspektion Gänserndorf angehalten wurde. Der Motorradfahrer beging mehrere Verkehrsverstöße, darunter das Überfahren einer Sperrlinie und die Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Lenkberechtigung besaß und dass am Motorrad ein technischer Mangel festgestellt wurde, der eine Gefährdung darstellte. Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt und nahmen vorläufig die Kennzeichentafel sowie den Zulassungsschein in Beschlag. Zudem zeigten sich deutliche Anzeichen einer Suchtmittelbeeinträchtigung, woraufhin der Fahrer eine klinische Untersuchung ablehnte. Er rief einen Bekannten an, um ihn abzuholen.
Als der 50-jährige Bekannte aus dem Bezirk Gänserndorf eintraf, stellten die Beamten auch bei ihm eindeutige Symptome einer Suchtmittelbeeinträchtigung fest. Auch er weigerte sich, eine klinische Untersuchung durchzuführen. Seine Weiterfahrt mit dem Pkw wurde untersagt, und ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Beide Männer sind zur Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gebracht worden.
