Leibnitz | Graz/Hengsberg. – Ein 41-Jähriger steht im Verdacht, am Montagnachmittag (9. Februar 2026) zwei Zugbegleiter unabhängig voneinander bedroht und teilweise erheblich verletzt zu haben. Der Mann befindet sich derzeit in Haft.
In den Mittagsstunden stiegen ein 41-jähriger Slowake und ein 33-jähriger Pole in Graz in einen Zug in Richtung Leibnitz ein. Bei einer Fahrscheinkontrolle stellte sich heraus, dass beide Männer keinen gültigen Fahrschein hatten. Der Zugbegleiter (32) forderte sie daraufhin auf, den Fahrpreis zu bezahlen oder den Zug an der nächsten Haltestelle zu verlassen. Der 41-Jährige zeigte sich uneinsichtig und bedrohte den Zugbegleiter verbal. Beide Männer verließen daraufhin den Zug an einer Haltestelle in Graz-Puntigam.
Zugbegleiterin angegriffen
Kurze Zeit später, gegen 14:00 Uhr, versuchten die beiden Männer am Bahnhof in Hengsberg, in einen Zug einzusteigen. Unklar ist, wie sie dort gelangten. Die 52-jährige Zugbegleiterin war zu diesem Zeitpunkt bereits über den Vorfall informiert und erkannte die Männer wieder. Da sie erneut keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnten, verweigerte die Zugbegleiterin ihnen den Zutritt. Daraufhin geriet der 41-Jährige offenbar in Rage und griff die 52-Jährige im Einstiegsbereich eines Zugabteils an. Die Frau fiel zu Boden und erlitt eine schwere Beinverletzung. Sie wurde vom Roten Kreuz ins LKH Südsteiermark nach Wagna gebracht. Die Männer flüchteten zu Fuß.
Schneller Fahndungserfolg
Eine Anzeige führte zu einer örtlichen Fahndung nach den beiden Männern, an der zahlreiche Polizeistreifen aus dem Bezirk Leibnitz beteiligt waren. Kurze Zeit später entdeckte eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Wildon Personen auf einem etwa 150 Meter vom Bahnhof entfernten Hochsitz. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um die geflüchteten Männer handelte. Beide waren zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert. Während gegen den 33-Jährigen keine konkreten Tatvorwürfe vorlagen, wurde der 41-Jährige festgenommen. Er äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Anzeige des Mannes in Freiheit an. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verfügte jedoch die Festnahme des Slowaken aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen. Der 41-Jährige wurde in das Polizeianhaltezentrum Graz eingeliefert und befindet sich in Haft.
