6. Februar 2026
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Winterreifenpflicht und Schneeketten: Sicherheit im Tiroler Winter

In den kommenden Tagen wird empfohlen, Fahrzeuge mit Winterreifen auszustatten, auch wenn die Winterreifenpflicht in Tirol offiziell erst am 1. November in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt ist mit verschiedenen Witterungsbedingungen zu rechnen, bei denen Winterreifen erheblichen Sicherheitsvorteil bieten. Viele Winterunfälle sind auf unzureichende Vorbereitung auf die Witterungsverhältnisse zurückzuführen. Daher sollten alle Fahrzeuglenker ihr Fahrverhalten an Schnee, Eis und Matsch anpassen, insbesondere jetzt zu Beginn der kalten Jahreszeit und in den folgenden Wintermonaten. Neben einem defensiven Fahrstil spielt auch die technische Ausstattung des Fahrzeugs eine wichtige Rolle für die Verkehrssicherheit im Winter. Bei Temperaturen unter +7 Grad Celsius verlieren Sommerreifen an Griffigkeit, was zu einem verlängerten Bremsweg führen kann.

Die Winterreifen- und Schneekettenpflicht gilt für folgende Fahrzeugkategorien:

  • Omnibusse: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrer)
    • Winterreifenpflicht: 1. November bis 15. März
    • Schneekettenmitführverpflichtung: 1. November bis 15. April
  • LKW: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen
    • Winterreifenpflicht: 1. November bis 15. April
    • Schneekettenmitführverpflichtung: 1. November bis 15. April

Für LKW und Busse ist vorgeschrieben, dass Winterreifen mindestens auf der Antriebsachse montiert sind. Dies soll verhindern, dass Schwerfahrzeuge im Winter Straßen blockieren.

Für folgende Fahrzeugkategorien gilt lediglich die Winterreifenpflicht:

  • PKW und LKW bis 3,5 t:
    • Winterreifenpflicht: 1. November bis 15. April (bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen)

Hier müssen alle Räder mit Winterreifen ausgestattet sein, sofern die Straße aufgrund von Schnee oder Eis entsprechende Bedingungen aufweist. Alternativ können auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden, wenn die Fahrbahn eine durchgehende Schneedecke aufweist.

Die Verwendung von Spikereifen ist vom 1. Oktober bis zum 31. Mai des Folgejahres gestattet.

Um die Einhaltung der Winterreifenpflicht und die Mitnahmepflicht von Schneeketten zu überprüfen, wird die Tiroler Polizei in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen, insbesondere bei LKW über 3,5 Tonnen auf wichtigen Transitrouten. Bei Gefährdungen der Verkehrssicherheit aufgrund der Nichteinhaltung sind Maßnahmen wie die Abnahme von Fahrzeugschlüsseln oder technische Sperren möglich. Der Strafrahmen für Verstöße liegt bei bis zu 5.000 Euro. Die Polizei empfiehlt allen Fahrern von Schwerfahrzeugen, nur mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen unterwegs zu sein. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt eine situative Winterreifenpflicht, trotzdem wird die Verwendung von Winterreifen während des genannten Zeitraums dringend empfohlen.

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