Im Rahmen mehrerer Standkontrollen im Stadtgebiet von Salzburg wurden verschiedene E-Fahrzeuge, die eine übermäßige Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung aufwiesen, angehalten. Am 6. August wurde eine 25-jährige Österreicherin mit ihrem E-Scooter kontrolliert, der auf einem geeichten Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h erreichte.
Zwei chinesische Staatsangehörige, 32 und 42 Jahre alt, wurden ebenfalls mit ihrem E-Fahrrad angehalten. Ihre Fahrzeuge zeigten auf dem Prüfstand eine Geschwindigkeit von 39 km/h und überschritten die zulässige Motorleistung.
Bei einer weiteren Kontrolle am gleichen Tag wurde ein 40-jähriger tibetanischer Staatsbürger mit einem E-Scooter angehalten, dessen Motorleistung sich auf 1.200 Watt beläuf. Ein 24-jähriger Salzburger entzog sich zunächst der Anhaltung durch die Polizei, konnte jedoch kurz darauf gestoppt werden. Sein E-Scooter wies anstelle der erlaubten 600 Watt eine Motorleistung von 2.000 Watt auf und erreichte auf dem Prüfstand eine Geschwindigkeit von 80 km/h, woraufhin die Messung abgebrochen wurde.
Am Abend des 6. August bemerkte eine Zivilstreife am Franz-Hinterholzer-Kai einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der ohne Beleuchtung mit seinem Fahrrad fuhr. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Zudem zeigte der Mann Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung, was eine Untersuchung zur Folge hatte, die ihn als fahruntauglich einstufte.
Ebenfalls am 6. August wurde bei einem 56-jährigen Pkw-Lenker in Wals ein Alkomattest durchgeführt, der einen Wert von 1,26 Promille ergab. Daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen.
Bei Kontrollen von Mopeds im Flachgau wurden insgesamt 12 Anzeigen erstattet. In drei Fällen überschritt die gemessene Geschwindigkeit die zulässige Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h deutlich, mit Werten zwischen 77 und 79 km/h. Hierbei wurden die Kennzeichen vorläufig abgenommen. In einem weiteren Vorfall überließ ein Mopedbesitzer sein Fahrzeug einem 13-jährigen Freund, während er selbst als Beifahrer mitfuhr.
In einem weiteren Fall kontrollierten Beamte im Rahmen einer Nachfahrt einen 16-jährigen Mopedlenker, dessen Fahrzeug ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt. Aufgrund eindeutiger Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung wurde ein Test durchgeführt, der positiv auf THC reagierte. Der diensthabende Sprengelarzt bestätigte die Fahruntauglichkeit des Lenkers, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig entzogen wurde. Alle betroffenen Lenker werden entsprechenden Behörden gemeldet.
