Am 22. Oktober 2026 zwischen 18:00 und 02:00 Uhr wurde in Wien und Niederösterreich eine koordinierte Schwerpunktaktion durchgeführt. Initiatoren dieser Verkehrskontrollen waren die Landesverkehrsabteilung Wien, die Landesverkehrsabteilung Niederösterreich sowie das Stadtpolizeikommando Schwechat, unterstützt von der Gruppe Sofortmaßnahmen Wien. Im Rahmen dieser Aktion lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung des Taxiverkehrs, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von verkehrs- und gewerberechtlichen Bestimmungen.
Die engagierte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden trug signifikant zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betonte die Wichtigkeit solcher Kontrollen im Taxigewerbe, in dem Vertrauen und Sicherheit entscheidend sind. Er versprach, dass die Zusammenarbeit mit der Wiener Polizei und weiteren zuständigen Stellen auch in Zukunft fortgesetzt wird, um für Ordnung auf den Straßen von Wien zu sorgen.
Landespolizeivizepräsident Dieter Csefan unterstrich, dass gemeinsame Kontrollen maßgeblich zur Verkehrssicherheit beitragen und essenziell sind, um die Sicherheit der Fahrgäste sowie faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Ekrem Gönültas, Obmann der Wiener Taxi-Innung, stellte klar, dass es keinen Platz für falsches Verhalten in der Branche gebe und diejenigen, die gegen Vorschriften verstoßen oder sich unrechtmäßig bereichern, mit Konsequenzen rechnen müssten. Er dankte der Polizei und der Gruppe für Sofortmaßnahmen für ihren Einsatz und bot die Unterstützung der Taxi-Innung an, um die Fahrgäste zu schützen und die ehrlichen Unternehmen zu stärken.
Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion belegen die Relevanz solcher Kontrollen. Insgesamt wurden 299 Fahrzeuge überprüft, wobei diverse Übertretungen festgestellt wurden, darunter 119 Alkovortests, 6 verkehrsrechtliche Anzeigen, 7 Organmandate, 1 Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung, 1 Kennzeichenabnahme sowie 3 Anzeigen aufgrund technischer Veränderungen. Darüber hinaus wurden 93 Taxilenker ohne Ortskenntnis und 197 Anzeigen nach der Betriebsordnung registriert. Es gab zudem 16 Schnellrichteranzeigen, 7 Anzeigen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, 4 Anzeigen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und 45 überprüfte Taxameter, wovon 5 angezeigt wurden.
