Temporäre Polizeizuteilungen nach Wien zur Jugendkriminalitätsbekämpfung

Polizeiliche Schwerpunkte in Wien: Sicherheit im Fokus

Ab Anfang August 2023 werden täglich 24 Polizistinnen und Polizisten aus den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Steiermark für tageweise Einsätze nach Wien entsandt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Einsätze finden in der Nacht in verschiedenen Teilen Wiens statt, da gerade in den Sommermonaten und während der schulfreien Zeit vermehrt Menschen zu späterer Stunde im öffentlichen Raum, in Parks und ähnlichen Orten unterwegs sind.

Bundesländerübergreifende temporäre Zuteilungen sind in Österreich gängig und erfolgen nicht nur in die Hauptstadt. Die Strategie sieht vor, dass polizeiliche Präsenz und Maßnahmen dort eingesetzt werden, wo es Sicherheitsbedarfe gibt, etwa bei Großveranstaltungen oder besonderen Einsatzlagen. Diese flexible Handhabung stellt eine Stärke des österreichischen Polizeisystems dar. Im Gegensatz dazu erfordert die Unterstützung durch andere Bundesländer in Staaten, in denen Polizei Landesangelegenheit ist, deutlich mehr Zeit und Aufwand.

Mit Bekanntwerden der Möglichkeit zur freiwilligen Zuteilung nach Wien haben zahlreiche Polizistinnen und Polizisten aus allen Bundesländern ihr Interesse bekundet, vorübergehend in Wien Dienst zu leisten. Im September 2023 wird die Zuteilungsdauer von zuvor tagesweisen Einsätzen auf bis zu drei Monate verlängert. Diese Änderung zielt darauf ab, längere Zuteilungen als sinnvoller und ökonomischer zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf Reisezeiten und -kosten. Der aktuellen Nachfrage zufolge wird davon ausgegangen, dass diese längeren Zuteilungen durch freiwillige Kolleginnen und Kollegen abgedeckt werden können.

Die Zuteilungen erfolgen an die Bereitschaftseinheit Wien, von wo aus die Schwerpunkte in der Stadt gesetzt werden. Die insgesamt 48 entsandten Polizistinnen und Polizisten stammen aus den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark.

Für Rückfragen steht das Bundesministerium für Inneres zur Verfügung. Kontaktinformationen sind auf der Website des Ministeriums zu finden.

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