Am 1. September 2026 trat eine neue Regelung gemäß § 11 Absatz 6 des Führerscheingesetzes in Kraft, die den Einsatz unerlaubter technischer Hilfsmittel während theoretischer Führerscheinprüfungen betrifft. Personen, die beispielsweise Minikameras, Mobiltelefone oder Kopfhörer verwenden, um sich von Dritten unterstützen zu lassen, werden für einen Zeitraum von 18 Monaten von weiteren Prüfungen ausgeschlossen. Auch die Angebote, die solche Unterstützung organisieren oder durchführen, sind strafbar gemäß § 37 des Führerscheingesetzes.
Am gleichen Tag, dem 1. September 2026, überwachten Prüfungsaufsichtsorgane der Landespolizeidirektion (LPD) Tirol in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Saggen Führerscheinprüfungen und entdeckten zwei Personen, die versuchten, mit unerlaubten technischen Hilfsmitteln die theoretische Prüfung abzulegen. Aufgrund dieser Verstöße wurden beide Personen vom Verkehrsamt der LPD für 18 Monate von künftigen Prüfungen ausgeschlossen. Weitere Ermittlungen gegen andere Beteiligte werden gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz durchgeführt.
