Graz | Graz. – Am Dienstag, den 21. Juli 2026, beginnt um 20:30 Uhr das Champions League Qualifikationsspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Heart of Midlothian FC. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau eingerichtet. Dieser Sicherheitsbereich ist gültig vom 21. Juli 2026, 15:00 Uhr, bis zum 22. Juli 2026, 01:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, in Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, in Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße in Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche), in Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, in Richtung Westen bis Kasernstraße, Kasernstraße in Richtung Norden bis Senefeldergasse, schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61, und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die mit gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum in Verbindung mit der Sportgroßveranstaltung in Erscheinung treten. Das Betreten des Sicherheitsbereichs ist diesen Personen zudem untersagt. Wer trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich während dieser Sportveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Bei Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden. Personen, die trotz Abmahnung weiterhin strafbare Handlungen begehen, können festgenommen werden.
