Graz | Am Sonntag, den 13. September 2026, beginnt um 17:00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und LASK. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich um das Stadion Graz-Liebenau installiert. Diese Regelung gilt am 13. September 2026 von 13:00 bis 21:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich erstreckt sich über das Gebiet zwischen folgenden Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, über Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, von dort in südlicher Richtung bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, in westlicher Richtung bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße in nördlicher Richtung bis Haus Nr. 166 (Kirche), weiter in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, in westlicher Richtung bis Kasernstraße, Kasernstraße in nördlicher Richtung bis Senefeldergasse, diagonal über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61, und schließlich zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereiches ist es den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestattet, Personen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum in Verbindung mit der Sportgroßveranstaltung begehen oder begangen haben, wegzuweisen. Der Zugang zum Sicherheitsbereich ist für diese Personen untersagt. Verstöße gegen das Betretungsverbot während dieser Sportgroßveranstaltung gelten als Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, geahndet werden. Sollten Personen trotz Abmahnung weiterhin gegen diese Regelungen verstoßen, kann eine Festnahme erfolgen.
