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Sicherheitsmaßnahmen beim Bundesliga-Duell Sturm Graz vs. Austria Wien

Graz | Steiermark.- Am Freitag, dem 7. Februar 2025, findet um 20.30 Uhr ein Fußballspiel zwischen dem SK Puntigamer STURM Graz und dem FK Austria Wien statt. Im Vorfeld dieses Spiels hat die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Verordnung gilt von 17.00 bis 01.00 Uhr am folgenden Tag.

Eingrenzung des Sicherheitsbereichs

Die genannte Verordnung zur Einrichtung des Sicherheitsbereichs tritt am 7. Februar 2025 in Kraft und endet am 8. Februar 2025 um 01.00 Uhr. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der Straßenzüge, die von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 über die Evangelimanngasse, die Münzgrabenstraße und die Harmsdorfgasse bis zur Weinholdstraße Nr. 31, sowie der Dr. Lister-Gasse bis zur Lortzinggasse, abgedeckt werden. Weitere Grenzen sind entlang der Paul-Ernst-Gasse nach Süden bis zur Karl-Huber-Gasse Nr. 11, dann nach Westen bis zur Raiffeisenstraße Nr. 198 und weiter bis zur Kirche, bis hin zur Lisztgasse und Kollowitzgasse. Der Bereich erstreckt sich schließlich bis zur Kasernstraße und wieder zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Regelungen und Konsequenzen

Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Befugnis, Personen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begehen oder begehen haben, aus dem Bereich zu weisen. Zudem ist es diesen Personen untersagt, den Sicherheitsbereich zu betreten. Wer trotz eines bestehenden Betretungsverbots diesen Bereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Sollte die Geldstrafe nicht eingetrieben werden können, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen möglich. Wenn die Personen trotz Abmahnung weiterhin ihre Handlungen fortsetzen, besteht die Möglichkeit der Festnahme.

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