Graz | Am Mittwoch, den 22. April 2026, findet um 20:30 Uhr das Bundesligaspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen LASK statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, erlässt gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes eine Verordnung über einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Diese Verordnung ist am 22. April 2026 von 16:00 bis 24:00 Uhr gültig.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – in Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – in Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße in Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – in Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – in Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße in Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung begehen oder begangen haben. Des Weiteren ist das Betreten des Sicherheitsbereichs für diese Personen untersagt. Personen, die trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich während der Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.000,– bestraft werden, bzw. mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen im Falle der Uneinbringlichkeit. Setzen Personen ihre strafbaren Handlungen trotz Abmahnung fort, kann eine Festnahme erfolgen.
