Die Einführung der Sachleistungskarte in der steirischen Grundversorgung markiert einen Änderung in der Sozial- und Asylpolitik. Nach einer durchgeführten Pilotphase, die Mitte Januar beendet wurde, beginnt nun die flächendeckende Ausrollung des neuen Systems. Dieses Modell soll mehr Transparenz und Effizienz für die rund 6.500 Personen versprechen, die derzeit in der steirischen Grundversorgung leben.
In der ersten Phase erhalten vorrangig Asylwerber die neue Karte, während ukrainische Vertriebene schrittweise ab April 2026 einbezogen werden. Ziel sei es, bis zum Sommer 2026 die gesamte Bevölkerung der Grundversorgung mit der Sachleistungskarte auszustatten.
Die Einführung der Sachleistungskarte ist Teil eines umfassenderen Reformprozesses in der Steiermark. Parallel dazu wird im Laufe dieses Jahres eine Novelle des steirischen Grundversorgungsgesetzes in Kraft treten. Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Grundversorgung strenger zu regeln und die soziale Unterstützung neu zu gestalten. Landesrat Hannes Amesbauer hebt hervor: „Unser Kurs ist klar: Die Steiermark soll für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich sein.“ Die Ziele sollen nicht nur einen restriktiveren Zugang zur Grundversorgung, sondern auch den Schutz vor Missbrauch durch Asylbetrüger und die Verhinderung der Finanzierung krimineller Aktivitäten umfassen.
Landesrat Karlheinz Kornhäusl betont die Wichtigkeit eines geregelten Systems: „Solidarität hat auch Grenzen. Wir stellen sicher, dass die Unterstützung gezielt denen zugutekommt, die sie wirklich benötigen.“ Damit wird die Sachleistungskarte nicht nur ein Förderinstrument, sondern gleichzeitig ein Mechanismus der Kontrolle und Transparenz.
Mit der Perspektive auf eine flächendeckende Umsetzung wird die Sachleistungskarte sicherlich weiterhin im Mittelpunkt der Debatte zu Asyl- und Sozialfragen in der Steiermark stehen. Der Fokus liegt nun auf der erfolgreichen Integration des Systems in die bestehenden Strukturen, um den eingehenden Herausforderungen gerecht zu werden.
