Paketzustellung

Pakete nicht zugestellt: Nach Beschwerden über DPD leitet RTR Aufsichts­verfahren ein

Verärgerte Konsumenten berichteten der AK KonsumentInnenberatung, dass diese bei über DPD transportiere Pakete, vergeblich auf Zustellung warteten. Doch statt des Pakets kam die Information, dass das Paket im Pickup Paketshop hinterlegt wurde: So wurde per E-Mail angekündigt, dass ein Paket Montag zwischen 10.45 Uhr und 14.45 Uhr kommt. Der Konsument wartete, aber knapp vor Mittag kommt eine E-Mail, dass das Paket im Pickup-Paketshop hinterlegt wurde. Eine Konsumentin berichtete sogar, dass der Lieferwagen von DPD bei ihrer Wohnung vorbeifuhr, aber nicht anhielt, um ihr Paket zu liefern – sie musste ebenfalls in die Paketstation.

Die AK hat daraufhin den Postregulator RTR über die steigenden Fallzahlen informiert.

Post-Control-Kommission (PCK) leiten gegen DPD Austria ein Aufsichtsverfahren ein

  • Von Anfang Dezember 2020 bis Ende Jänner 2021 wurden von der Regulierungsbehörde 33 neue Beschwerden über die Zustellung durch DPD Austria registriert, bei denen es jeweils vor allem um nicht-erfolgte Zustellversuche von Paketen ging.
  • Auch von anderen Konsumentenberatungsstellen in Österreich wurde eine Häufung bei Beschwerden über DPD Austria berichtet.

Wie die RTR in ihrer Aussendung berichtete, gab es in diesen Fällen keine Zustellversuche. Es wurde lediglich über eine Hinterlegung im Paketshop informiert. Da sich auch aufgrund der Corona-Ausgangsbeschränkungen viele Empfänger nachweislich zu Hause befanden, wurde die Praxis von DPD Austria evident.

Bei Paketen muss zumindest ein persönlicher Zustellversuch erfolgen

Das Postmarktgesetz sieht für alle Postdiensteanbieter vor, dass bei Paketen zumindest ein persönlicher Zustellversuch erfolgen muss und nur bei Nicht-Antreffen des Empfängers eine Hinterlegung im Paketshop erfolgen darf. Im Falle von DPD liegen aufgrund der steigenden Anzahl an Beschwerden innerhalb kurzer Zeit laut RTR ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den nicht-erfolgten Zustellversuchen nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem handeln dürfte. Die Post-Control-Kommission leitet daher ein Aufsichtsverfahren gegen DPD Austria ein, um die gesetzeskonforme Paketzustellung für alle sicherzustellen.

AK: Bei Problemen haben Empfänger keine Ansprüche gegenüber Paketdiensten

Konsumenten wissen oft nicht, dass Konflikten wie zugesicherte Zustellversuche erfolgen nicht, Pakete gehen bei der Beförderung verloren, usw., die Empfänger keine Ansprüche gegenüber dem Paketdienst haben. Der Grund dafür ist, dass die Empfänger kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst haben. Dieses hat nur der Absender, der das Paket zur Versendung aufgegeben hat. Onlinehändler haften immerhin in der Regel, wenn die Ware am Transportweg verloren geht oder beschädigt wird.

DPD selbst muss dafür sorgen, dass die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Pflichten von Postdienstanbietern aus dem Postmarktgesetz eingehalten werden. Das darf nicht zu Lasten der einzelnen ZustellerInnen gehen – sie dürfen am Ende des Tages nicht draufzahlen. Wir wissen, dass die einzelnen ZustellerInnen extrem unter Druck stehen – ihnen dürfen jedenfalls keine Konsequenzen daraus erwachsen.

sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.

Empfangsbeschwerden mit Paketdienst melden

Wer beispielsweise zuhause auf ein Paket wartete und dennoch kein Zustellversuch vorgenommen, oder wenn ohne Erlaubnis einfach vor die Haustüre gestellt werden, kann dies über ein Formular auf www.rtr.at/post-empfangsbeschwerden der RTR mitteilen. So kann diese Maßnahmen setzen, wenn ein Postdiensteanbieter systematisch gesetzliche Vorgaben nicht einhält. Dadurch soll auch die Position der Empfängerseite gestärkt werden.

Mehr zum Thema:

help.orf.at/stories/3204857/


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