Am 30. Oktober 2026 um 18:45 Uhr erhielt eine 84-jährige Frau aus dem Bezirk St. Veit an der Glan einen Anruf von einer bislang unbekannten Täterin auf ihrem Mobiltelefon. Die Anruferin gab sich als Enkelin der Frau aus und behauptete, dass die Tochter der 84-Jährigen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei, bei dem eine Person ums Leben gekommen sei. Aufgrund dieser Situation befände sich die Tochter in gerichtlicher Anhaltung, und es sei notwendig, eine Kaution zu zahlen, um ihre Freilassung zu gewährleisten.
Im Verlauf des Gesprächs übernahm ein männlicher Täter das Telefon und gab sich als Mitarbeiter des Gerichts aus. Er informierte die Frau, dass ein Bote in Kürze die Kaution persönlich abholen würde. Während des gesamten Telefonats wurde die 84-Jährige wiederholt aufgefordert, das Gespräch nicht zu beenden.
Kurze Zeit später erschien ein unbekannter Mann an der Haustür der Seniorin und nahm mehrere Wertgegenstände im Gesamtwert von mehreren zehntausend Euro entgegen, die die Frau zuvor in einem Sack bereitgestellt hatte, wie es von den Tätern gefordert worden war. Erst nachdem die Frau ihre Enkelin selbst telefonisch kontaktierte, erkannte sie den Betrug und informierte die Polizei.
Der männliche Täter wurde als eher klein mit dunklem Haar und südländischem Erscheinungsbild beschrieben. Er trug sportliche Kleidung, bestehend aus einer hellen Jacke und einer dunklen Hose, sowie einen hellen Rucksack. Die Polizei bittet Personen, die möglicherweise relevante Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 059133 – 2120 mit der Polizeiinspektion St. Veit an der Glan in Verbindung zu setzen.
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Polizei und Gerichte fordern niemals telefonisch die Bezahlung einer Kaution an und senden keine Boten zur Abholung von Bargeld oder Wertgegenständen. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, derartige Gespräche sofort zu beenden und umgehend den Notruf 133 zu wählen, um die Polizei zu verständigen.
