Am 10. Mai 2026, gegen 10:20 Uhr, wurden Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Krems an der Donau zur B37 gerufen, da ein dreirädriges Kleinkraftrad auf dem Pannenstreifen in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahren sollte. Die Polizei konnte das Fahrzeug auf der Donaubrücke (B37) anhalten. Der 73-jährige Fahrer erklärte, dass er auf der B37 in Richtung St. Pölten unterwegs war. Auf Höhe des Straßenkilometers 29,1 bemerkte er, dass das Fahren mit dem gelenkten Fahrzeug auf der Schnellstraße unzulässig ist. Da ihm die nächste Ausfahrt zu weit erschien, wendete er das Fahrzeug und fuhr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Pannenstreifen in Richtung Krems zurück. Nach Abschluss der Erhebungen wird der 73-Jährige der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
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