Erfolgreiche Ermittlungen gegen sechsköpfige Diebesbande in Steiermark

Steiermark | Einer sechsköpfigen Tätergruppe wird vorgeworfen, zwischen September 2024 und April 2025 zahlreiche Wohnhaus-Einschleichdiebstähle in der Steiermark und im Burgenland begangen zu haben. Zwei Beschuldigte wurden bereits festgenommen und verurteilt.

Die Kriminaldienstgruppen der Polizeiinspektionen Feldbach und Jennersdorf führten monatelange Ermittlungen gegen die Tätergruppe aus dem Bettlermilieu. Ihnen wird die gewerbsmäßige Begehung von Wohnhaus-Einschleichdiebstählen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, wobei sich die Straftaten überwiegend gegen ältere Menschen richteten.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf rumänische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 50 Jahren sowie einen 52-jährigen ungarischen Staatsangehörigen, der hauptsächlich als Chauffeur fungiert haben soll. Alle Beschuldigten sind bereits wegen Eigentumsdelikten in Österreich aufgefallen.

Der Gruppe konnten zwischen September 2024 und April 2025 insgesamt 15 Tathandlungen nachgewiesen werden, darunter vier Versuche sowie ein versuchter Wohnhauseinbruch. Die Taten ereigneten sich in den Bezirken Südoststeiermark, Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Leibnitz und Jennersdorf und verursachten einen Gesamtschaden von rund 46.300 Euro. Die Täter reisten nahezu täglich von Ungarn nach Österreich, um Straftaten zu begehen.

Um Zutritt zu Wohnhäusern zu erhalten, baten die Täter unter anderem um Essen, Trinken oder Arbeit. Während einige Täter die Opfer ablenkten, durchsuchten Mittäter die Räume nach Bargeld und Wertgegenständen. In mehreren Fällen wurden sie jedoch von den Hausbesitzern überrascht und flohen.

Festnahmen und Verurteilungen
Ein 23-jähriger rumänischer Beschuldigter wurde im Mai 2025 in Deutschlandsberg auf frischer Tat festgenommen und gestand. Eine 47-jährige rumänische Beschuldigte wurde im Juni 2025 in Feldbach festgenommen, bestreitet jedoch die Vorwürfe. Beide wurden bereits rechtskräftig zu 18 Monaten Freiheitsstrafe (davon sechs Monate unbedingt) bzw. 36 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den vier weiteren Mitgliedern der Tätergruppe wird aufgrund gerichtlicher Festnahmeanordnungen gefahndet.

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