Am Montag, dem 1. Juni 2026, führten Polizeibeamtinnen und -beamte der Bezirke Bregenz, Dornbirn und Feldkirch gemeinsam mit der Landesverkehrsabteilung eine kontrollierte Schwerpunktaktion im Bereich des E-Scooter-Verkehrs durch.
Im Rahmen der Kontrollen wurden etwa 35 E-Scooter überprüft. Dabei lag ein besonderer Fokus auf der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Bei fünf E-Scootern wurde diese Geschwindigkeitsgrenze deutlich überschritten, wobei der höchste gemessene Wert 42 km/h betrug.
Zusätzlich wurde die Helmpflicht überprüft. Unter den insgesamt elf kontrollierten Lenkern unter 16 Jahren, für die die Helmpflicht gilt, trugen nur fünf einen entsprechenden Schutzhelm. Weiterhin stellte die Polizei fest, dass einige E-Scooter nicht den seit dem 1. Mai 2026 geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprachen, da die vorgeschriebenen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) fehlten.
Neben der Ahndung von Verstößen lag der Schwerpunkt der Aktion auf Prävention und der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer. Die Polizeibeamtinnen und -beamten informierten die E-Scooter-Lenker über die geltenden Vorschriften und die Bedeutung eines sicheren Umgangs im Straßenverkehr. Insgesamt wurden sechs Anzeigen erstattet und zwei Organmandate ausgestellt. Die Polizei kündigte an, dass auch in Zukunft mit weiteren Kontrollen zu rechnen ist.
