In der Stadt ist der Gebrauch von Knallern und Feuerwerkskörpern nicht nur verboten, sondern auch schädlich für Menschen, Tiere und die Umwelt. Daher möchten wir erneut darauf hinweisen, dass das Zünden von Feuerwerk – nicht nur an Silvester – eine strafbare Handlung darstellt.
In der Vorweihnachtszeit sind zahlreiche Feuerwerksartikel im Handel erhältlich. Besonders hervorzuheben ist, dass pyrotechnische Produkte der Kategorie F2 in Graz untersagt sind.
Gemäß § 38 Abs. 1 des österreichischen Pyrotechnikgesetzes von 2010 gilt ein landesweites Verbot für die traditionellen “Silvesterraketen” innerhalb von Wohngebieten.
Das Abbrennen von Raketen ist zudem in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Alters- sowie Kindereinrichtungen und sogar Tierheimen nicht gestattet. Auch in der Nähe von Orten mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko, wie Tankstellen, ist Vorsicht geboten.
Im Grazer Stadtgebiet dürfen lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 verwendet werden, die ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt sind. Diese Kategorie umfasst Produkte, die eine geringe Gefahr darstellen und geringfügigen Lärm verursachen. Dazu zählen unter anderem Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Bengalische Feuer, die auch drinnen verwendet werden können.
