Autos ohne Kennzeichen droht Abschleppung

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Etliche Kfz-Besitzer meldeten ihre Fahrzeuge während der Ausgangsbeschränkungen ab. Ohne Kennzeichen droht den Autos im öffentlichen Raum die Abschleppung.

                                                                                                                                

Der Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung lässt keine zweite Meinung zu: Kraftfahrzeuge, die auf einer öffentlichen Straße verkehrsbehindernd oder ohne Kennzeichen abgestellt sind, müssen abgeschleppt werden. Das gilt somit jetzt auch für jene Autos, deren BesitzerInnen im Zuge der Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen abgemeldet oder die Kennzeichen bei der Behörde hinterlegt haben. Wie das mit der Durchführung beauftragte städtische Straßenamt mitteilt, werden ab dieser Woche wieder vermehrt jene Fahrzeuge, die ohne Nummerntafeln auf öffentlichen Straßen stehen, abgeschleppt. Die BesitzerInnen tun also gut daran, die Kennzeichen wieder zu montieren – oder ihr Gefährt in einen nicht öffentlichen Bereich zu bringen.

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Quelle graz.at


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