Ausnahmen von der Impfpflicht: Vorzeitige Übermittlung von Ansuchen und Unterlagen nicht sinnvoll

In den vergangenen Tagen und Wochen sind in den steirischen Bezirkshauptmannschaften zahlreiche Ansuchen um Ausnahmen von der Impfpflicht eingegangen. Die Gesundheitsbehörden machen darauf aufmerksam, dass dies derzeit nicht sinnvoll ist und appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, davon Abstand zu nehmen.

Erst wenn das Impfpflichtgesetz kundgemacht ist und dazu die erforderliche Verordnung des Gesundheitsministeriums erlassen wurde, können die Gesundheitsbehörden derartige Ansuchen bearbeiten. Die Bezirksverwaltungsbehörden ersuchen daher dringend von weiteren Ansuchen/Ersuchen Abstand zu nehmen, bis das Gesetz und die Verordnung in Kraft sind. Auch ersuchen wir, von Anrufen bei den Bezirkshauptmannschaften zu diesem Thema abzusehen, weil zur Zeit noch keine Auskünfte erteilt werden können.

erklärt Andreas Weitlaner, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung und Gesundheitssprecher der steirischen Bezirkshauptleute.


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