An aktuellen Lockdown-Regeln zu Ostern ändert sich vorerst wenig

An den aktuellen Lockdown-Regeln in Österreich ändert sich vor Ostern vorerst wenig. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am 23. März die mittlerweile fünfte Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Demnach werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 3. April wird voraussichtlich in der Karwoche beraten.

Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen

Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch HundetrainerInnen im Freien anbieten. Auf diesen Öffnungsschritt hatte zuletzt vor allem die SPÖ gedrängt, um Verhaltensstörungen von Hunden und damit einer Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzuwirken.

Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen

So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit HeimbewohnerInnen nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass OrganisatorInnen nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.

Verordnung zum Grenzverkehr

Genehmigt hat der Hauptausschuss darüber hinaus eine von Innenminister Karl Nehammer vor Kurzem kundgemachte Verordnung zum Grenzverkehr zwischen Österreich und Tschechien bzw. zwischen Österreich und der Slowakei. Demnach sind fünf von 45 zuletzt geschlossenen kleinen Grenzübergängen (Alt Prerau – Novy Prerov; Langau – Hribitov Stalky; Mitterretzbach – Hnanice; Pyhrabruck – Nove Hrady; sowie Angern/March – Zahorska Ves) ab sofort wieder geöffnet.

NEOS und FPÖ kritisieren Schutzmaßnahmenverordnung

Zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung merkten die NEOS an, dieser wegen der fortgesetzten Ausgangsbeschränkungen nicht zustimmen. Nachdem diese schon seit Wochen gelten, müsse man sich fragen, welchen Nutzen sie stiften.  Die Beibehaltung der Ausgangsbeschränkungen in Vorarlberg ist nach Auffassung Loackers überdies rechtswidrig, weil Ausgangssperren derzeit nur als allerletztes Mittel zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19-Infektionen zulässig seien und damit die gesetzliche Grundlage dafür fehle.

Die FPÖ hielt kritisch fest, dass es mittlerweile schon schwieriger sei, sich innerhalb Österreichs ohne Kontrollen und Tests zu bewegen als bei einem Flug nach Barcelona. Sie hinterfragte zudem den für heute angesetzten „Ost-Gipfel“ und drängte darauf, Schultests auch für Freizeit- und Sportaktivitäten von Kindern im Zuge der Nachmittagsbetreuung anzuerkennen.

Anschober stellt weitere Lockerungsschritte für Alten- und Pflegeheime in Aussicht

Gesundheitsminister Rudolf Anschober meinte, dass man nur nach Ungarn oder Tschechien schauen müsse, um den Nutzen von Ausgangsbeschränkungen zu erkennen. Der hohe Mutationsanteil führe zu einer massiven Beschleunigung bei den Infektionsfällen, bekräftigte er. So liege die Zahl der COVID-19-PatientInnen in den Intensivstationen in Wien bereits über den Herbstzahlen. Diese Zahl werde den Prognosen zufolge außerdem noch zunehmen. Anschober hält es daher für notwendig, sich mit den östlichen Bundesländern zusammenzusetzen, um über wirksame Gegenstrategien zu reden. Es brauche eine deutliche Entspannung der Situation.

Was Vorarlberg betrifft, betonte Anschober, dass das mit dem Land paktierte Pilotprojekt auch die Beibehaltung der Ausgangsbeschränkungen umfasse. Nach einer wissenschaftlichen Evaluierung könne über zusätzliche Öffnungsschritte gesprochen werden, meinte er. Weitere Liberalisierungsschritte kündigte Anschober zudem im Bereich der Alten- und Pflegeheime an, diese würden derzeit vorbereitet. Ihm zufolge gibt es in Alten- und Pflegheimen derzeit nur noch rund 120 aktive Fälle nachdem es im November 4.300 gewesen seien.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben weiter ein Kraft

Mit der vorliegenden Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben die geltenden Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote weitgehend in Kraft.

  • Das heißt, dass die Wohnung zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr weiterhin nur aus bestimmten Gründen wie Arbeit, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen verlassen werden darf.
  • Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten mit bis zu vier Erwachsenen erlaubt.
  • Diese Bestimmungen gelten auch für Vorarlberg, wo Lokale seit Kurzem unter bestimmten Auflagen wieder öffnen dürfen und Veranstaltungen mit bis zu 100 BesucherInnen gestattet sind.

Auch in Bezug auf die in vielen Bereichen bestehende FFP2-Maskenpflicht und am grundsätzlich einzuhaltenden Zwei-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum ändert sich mit der Verordnung nichts. Die Regelungen gelten vorläufig bis 11. April weiter. Das Gleiche gilt für die Testpflicht für bestimmte Berufsgruppen sowie für Friseurbesuche und die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen. Seit vergangener Woche wieder möglich sind organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche in Kleingruppen


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