Der neue Heizkostenzuschuss der Steiermärkischen Landesregierung ist ein wichtiger Schritt, um finanzielle Entlastung für einkommensschwächere Haushalte zu bieten. Ab dem 16. Oktober 2025 können Berechtigte den Zuschuss bis zum 28. Februar 2026 direkt im Gemeindeamt beantragen. Dieser Zuschuss soll angesichts der anhaltenden Inflation dazu beitragen, dass die Heizkosten für viele Haushalte in der Steiermark nicht zur untragbaren Belastung werden.
Landeshauptmann Mario Kunasek betont die Dringlichkeit der sozialen Verantwortung in der aktuellen wirtschaftlichen Lage: „Die Politik muss sich den Problemen stellen, die viele Steirer aktuell besonders belasten. Gerade in Zeiten, in denen die Teuerung zahlreiche Haushalte vor schwierige Herausforderungen stellt, wollen wir dazu beitragen, dass Wärme leistbar bleibt.” Auch Soziallandesrat Hannes Amesbauer hebt hervor, dass niemand gewzungen sein sollte, über das Heizen nachzudenken: „Der Heizkostenzuschuss soll jenen Steirerinnen und Steirern Sicherheit geben, die von den aktuellen Auswirkungen der Teuerung am stärksten betroffen sind.”
Bedingungen für den Bezug des Heizkostenzuschusses haben sich geändert
Dieser steht künftig nur noch österreichischen Bürgern sowie EU- und EWR-Bürgern mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in der Steiermark zu. Amesbauer erklärt dazu: „Mir ist es ein Anliegen, dass derartige Leistungen ausschließlich jenen zugutekommen, die in der Steiermark ihren Lebensmittelpunkt haben.” Dies zeigt, dass der Fokus der Landesregierung klar auf der sozialen Unterstützung der ansässigen Bevölkerung liegt.
Für die Beantragung gelten zudem angepasste Einkommensgrenzen: Ein-Personen-Haushalte dürfen ein monatliches Nettoeinkommen von bis zu 1.661 Euro nicht überschreiten, während Mehrpersonenhaushalte bis zu 2.492 Euro verdienen können. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag von 498 Euro für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Unterstützung gezielt dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Die Möglichkeit zur Onlineantragstellung wird vorerst ausgesetzt, da eine Evaluierung des bisherigen Systems Verbesserungsbedarf aufgezeigt hat. Der Onlineantrag wird überarbeitet, um künftig den Bedürfnissen der Bürger und Gemeinden besser zu entsprechen. Die Landesregierung bekennt sich zwar zur Digitalisierung, möchte jedoch sicherstellen, dass die Antragsverfahren klarer und benutzerfreundlicher gestaltet sind.
In der Heizperiode 2024/2025 wurden bereits 23.302 Anträge auf Heizkostenzuschuss bearbeitet, die Ausgaben beliefen sich auf insgesamt 8,98 Millionen Euro. Für interessierte Haushalte steht das Sozialservice des Landes Steiermark unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 für Fragen zur Verfügung.
Mit diesen Maßnahmen geht die Steiermärkische Landesregierung aktiv auf die Herausforderungen vieler Haushalte ein und stellt sicher, dass Heizkosten in der kommenden Heizperiode nicht zum finanziellen Engpass werden.