Ab dem 1. November gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht, die bis zum 15. April in Kraft bleibt. Diese Regelung verpflichtet Fahrerinnen und Fahrer von PKWs und LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – dazu zählen Schnee, Schneematsch oder Eis – Winterreifen an allen Rädern zu montieren. Alternativ dürfen bei durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckten Straßen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.
Die Tiroler Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge rechtzeitig für den Winter vorzubereiten und sowohl die Bereifung als auch die Profiltiefe zu prüfen. Eine Anpassung der Fahrweise an die Straßenverhältnisse sowie ausreichender Sicherheitsabstand sind entscheidend für die Verkehrssicherheit. Auch eine vorausschauende Fahrweise und die Kontrolle von Beleuchtung, Scheibenwischern und Frostschutz tragen zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
In den kommenden Wochen wird die Polizei in Tirol verstärkt die Einhaltung der Winterreifenpflicht sowie die Mitnahme von Schneeketten bei LKWs über 3,5 Tonnen kontrollieren. Verstöße gegen diese Regelungen werden konsequent geahndet, da bereits einzelne unzureichend ausgeführte Fahrzeuge dazu führen können, dass der gesamte Verkehr bei ungünstigen Bedingungen zum Stillstand kommt. Daher wird empfohlen, bereits jetzt nur mit der entsprechenden Winterausrüstung zu fahren.
Für die jeweiligen Fahrzeugtypen gelten folgende Anforderungen:
- PKWs und LKWs bis 3,5 Tonnen (1. November bis 15. April): Winterreifen sind bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen an allen Rädern Pflicht; Schneeketten können unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.
- LKWs über 3,5 Tonnen (1. November bis 15. April): Winterreifen müssen mindestens an den Rädern einer Antriebsachse montiert sein; Schneeketten müssen für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.
- Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen (1. November bis 15. März): Winterreifen sind mindestens an den Rädern einer Antriebsachse vorgeschrieben; Schneeketten müssen ebenfalls für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden (1. November bis 15. April).
