Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol hat zum 1. Dezember 2025 in Innsbruck neue Regelungen bezüglich der Waffenverbotszonen I und II erlassen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 36b SPG.
Die Bogenmeile wird erneut als Waffenverbotszone festgelegt. Diese Zone wurde erstmals am 1. Dezember 2018 eingeführt und wird nun nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Monaten wiederholt.
Des Weiteren umfasst die Waffenverbotszone am Hauptbahnhof, einschließlich des Vorplatzes und des Südtiroler Platzes, sowie den angrenzenden Seitenstraßen (Salurner-Straße bis Adamgasse, Brixner-Straße bis Meinhardstraße und Brunecker-Straße bis Museumstraße). Diese Regelung, die am 1. März 2019 erlassen wurde, wird ebenfalls erneuert.
Die Einführung dieser Waffenverbotszonen ermöglicht es der Polizei, gezielter gegen potenzielle Gewalttäter vorzugehen. Im Rahmen von zehn Schwerpunktaktionen zwischen August und Oktober 2025 wurden in den beiden Waffenverbotszonen insgesamt 10 Messer, 2 CO2-Schusswaffen, 1 Schlagring und 1 Pfefferspray sichergestellt.
