Am Nachmittag des 10. August kam es auf der B 164 zwischen Mühlbach und Bischofshofen zu zwei Verkehrsunfällen mit Sachschaden, die zur Abnahme von Führerscheinen führten. Bei einem der Unfälle war ein 54-jähriger Fahrer aus Pongau beteiligt. Während der Unfallaufnahme wurde bei ihm ein Alkoholisierungswert von 1,54 Promille festgestellt, was zur Abgabe seines Führerscheins und einer Anzeige führte.
Ein weiteres Ereignis ereignete sich im Ortsgebiet von Hof, bei dem ein 59-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Flachgau, vermutlich aufgrund von Müdigkeit, gegen zwei entgegenkommende Fahrzeuge prallte. Glücklicherweise blieben die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge unverletzt. Der Alkotest des Flachgauers zeigte einen Wert von 1,3 Promille, auch hier kam es zu einer Anzeige.
Im Rahmen von Radarmessungen in den Bezirken Hallein, Salzburg-Umgebung und Salzburg Stadt wurden über 1.100 Fahrzeuge erfasst. 106 Fahrzeuglenker überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, 15 von ihnen sogar um mehr als 30 km/h. Unter den Fahrzeugführern war ein Lenker in Thalgau, der mit 152 km/h bei erlaubten 100 km/h fuhr, sowie ein weiterer Fahrer auf der Gaisberg Höhenstraße, der mit 135 km/h statt der erlaubten 80 km/h gemessen wurde. Beide Fahrer müssen mit einem Verfahren zur Entziehung ihres Führerscheins rechnen.