12. Juni 2025
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Graz

Verkehrsschwerpunkt zu Pfingsten: Drogen, Waffen und zahlreiche Anzeigen in Wien

Im Zeitraum vom 07. bis zum 09. Juni 2025 führte die Landesverkehrsabteilung Wien während des Pfingstwochenendes Verkehrskontrollen mit besonderem Fokus auf alkohol- und drogenbeeinträchtigte Fahrzeuglenker sowie auf die allgemeine Verkehrssicherheit durch. Die Maßnahmen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten führten zu einer Vielzahl von Beanstandungen und Sicherstellungen:

– Zwei Anzeigen wegen des Fahrens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis.
– Zwei Anzeigen wegen der Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung nach vermuteter Suchtgiftbeeinträchtigung.
– Ein Alkoholtest ergab bei einem Fahrer einen Wert von 1,0 Promille.
– Eine Anzeige wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (120 km/h bei erlaubten 80 km/h).
– Zwei vorläufige Führerscheinabnahmen wegen Suchtmittelbeeinträchtigung.
– Sicherstellung zweier Waffen, darunter eine Schreckschusspistole und ein Springmesser.
– Ein vorläufiges Waffenverbot aufgrund von Zweifel an der Verlässlichkeit des Betroffenen.
– Neun Organmandate und siebzehn Anzeigen nach dem Verkehrsrecht.
– Eine Kennzeichenabnahme aufgrund Gefahr in Verzug wegen erheblicher Lärmbelästigung (Messwert: 18,1 dB über Grenzwert).
– Eine Einhebung von Strafakten in Höhe von 75 Euro.
– Drei Anzeigen wegen fehlender Kindersicherung.
– Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro.

Besonders relevant war ein Vorfall am 09. Juni 2025, gegen 23:10 Uhr, als eine Streife in der Koppstraße im 16. Bezirk ein Fahrzeug mit einem mutmaßlich beeinträchtigten Fahrer und seiner Beifahrerin kontrollierte. Der Fahrer, ein 21-jähriger ungarischer Staatsangehöriger, hatte keine gültige Fahrerlaubnis und gab den Konsum von Heroin und THC zu. Im Fahrzeug befanden sich zudem szenetypische Utensilien. Er verweigerte die amtsärztliche Untersuchung. Außerdem wurde ein verbotenes Springmesser sichergestellt. Die Beifahrerin, ebenfalls eine 21-jährige ungarische Staatsangehörige, führte Speed mit sich und hatte eine geladene Schreckschusspistole sowie Munition im Fahrzeug. Gegen sie wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

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