Am 18. Januar 2023 führte die Polizei in Salzburg mobile Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch, mit einem besonderen Fokus auf Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch im Straßenverkehr. Während dieser Kontrollen wurden mehrere Fahrzeuglenker aufgehalten und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Ein 23-jähriger Fahrer wurde in der Aigner Straße angehalten. Der durchgeführte Alkovortest fiel zwar negativ aus, jedoch zeigte ein Drogenschnelltest eine Beeinträchtigung durch Cannabis an. Die Amtsärztin stellte daraufhin Fahruntauglichkeit fest, was zur vorläufigen Abnahme des Führerscheins führte.
Am Vormittag wurde ein 33-jähriger Pkw-Lenker in der Münchner Bundesstraße kontrolliert. Er konnte keinen Führerschein vorzeigen und konnte auch nicht glaubhaft machen, dass er im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung war. Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt.
Am Abend stoppte die Polizei eine 62-jährige Fahrerin am Ignaz-Rieder-Kai. Aufgrund ihrer auffälligen Fahrweise wies ein Alkomattest einen Wert von 0,80 Promille auf. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige erstattet. Des Weiteren konnte die Fahrerin keinen Führerschein vorlegen und machte die Möglichkeit einer gültigen Lenkberechtigung nicht glaubhaft, wodurch eine zusätzliche Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung erfolgte.
Kurz vor Mitternacht wurde in der Vogelweiderstraße ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer angehalten. Ein Drogenschnelltest ergab ein positives Ergebnis auf Cannabis. Auch hier stellte die Amtsärztin Fahruntauglichkeit fest, was zur vorläufigen Abnahme seines Führerscheins und einem Verbot der Weiterfahrt führte.
Im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle am Rudolfskai wurde ein 20-jähriger Pkw-Lenker angehalten. Sein Alkovortest unterschied sich nicht von dem der anderen, da er negativ ausfiel. Ein anschließender Drogenschnelltest zeigte jedoch ein positives Ergebnis auf Kokain. Der Lenker erklärte, zuvor Schnupftabak konsumiert zu haben, der ihm von einer unbekannten Person angeboten wurde. Bei der klinischen Untersuchung stellte die Amtsärztin Fahruntauglichkeit aufgrund von Suchtmittelkonsum sowie Übermüdung fest, was zur vorläufigen Abnahme des Führerscheins und einem Verbot der Weiterfahrt führte.
