Am 15. Oktober 2026 führten Bedienstete der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, Fachbereich Kraftfahrwesen und Güterverkehr, gemeinsam mit Technikern des Amtes der NÖ Landesregierung technische Kontrollen an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen in Schrems durch. Insgesamt wurden 20 Fahrzeuge untersucht, wobei bei 16 dieser Fahrzeuge insgesamt 34 schwere technische Mängel sowie 15 Mängel mit der Beurteilung „Gefahr im Verzug“ festgestellt wurden. Bei 10 Fahrzeugen waren die Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt vor Ort sofort untersagt wurde.
Unter den kontrollierten Fahrzeugen befand sich ein landwirtschaftlicher Kraftwagenzug, der aus einer Zugmaschine und zwei nicht zum Verkehr zugelassenen landwirtschaftlichen Anhängern bestand. Beide Anhänger waren mit doppelten Bordwänden zur Ladegutbeförderung ausgestattet und bis oben hin beladen. Aufgrund des Verdachts auf eine erhebliche Gewichtsüberschreitung wurde eine Verwiegung vor Ort durchgeführt, bei der eine Gesamtüberlastung von mehr als 10 % festgestellt wurde.
Bei der anschließenden technischen Kontrolle traten erhebliche technische Mängel sowie einige mit „Gefahr im Verzug“ bewertete Mängel zutage. Insbesondere wiesen der zweite Anhänger und dessen Betriebs- sowie Feststellbremse keinerlei Bremswirkung auf. Zudem waren die Radbremszylinder der Betriebsbremse bis zum Anschlag ausgefahren, was die Bremswirkung aufhob. Die Bremsschläuche der Druckluftbremse waren stark rissig, und das Anhängerbremsventil hing lose an den Bremsleitungen, da es von seiner Befestigung abgerissen war. Diese wurde provisorisch mit einer Schnur am Rahmen befestigt. Erste Anzeichen von Korrosion an der Bruchstelle deuteten auf einen länger bestehenden Mangel hin. Ein Reifen wies sowohl an der Innen- als auch an der Außenseite einen durchgehenden Riss bis zum Stahlgewebe auf. Auch die Anhängerdeichsel war stark verbogen und provisorisch geschweißt worden, und das Bremslicht funktionierte auf beiden Seiten nicht. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt, und der Lenker sowie der Zulassungsbesitzer werden der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Zudem wurden im Rahmen dieser Schwerpunktaktion weitere Anzeigen wegen diverser Verwaltungsübertretungen, unter anderem in Bezug auf Ladungssicherung und Sozialvorschriften, erstattet, und eine vorläufige Sicherheitsleistung wurde eingehoben. Alle betroffenen Personen werden bei der Bezirkshauptmannschaft Gmünd angezeigt.
