Eine 22-jährige syrische Staatsbürgerin aus dem Tiroler Unterland steht im Verdacht, zwischen Juli 2025 und April 2026 einen Sozialleistungsbetrug begangen zu haben. Sie soll die Untervermietung ihrer durch Mindestsicherung geförderten Wohnung an ihren Lebensgefährten nicht angegeben haben, um sich einen höheren Richtsatz an Mindestsicherungsleistungen zu erschleichen. Dies führte zu einem finanziellen Schaden in Höhe von 10.800 Euro. Trotz der Meldung ihres Lebensgefährten an einer Obdachlosenanschrift lebte dieser tatsächlich in ständigem Zusammenleben mit der Beschuldigten. Bei den Anträgen auf Mindestsicherung wurde kein weiterer Haushaltsangehöriger angegeben, was zu einem Überbezug von Sozialleistungen führte.
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