Am 25. August 2025 um 10:20 Uhr wurde beim Verkehrskontrollplatz Arnoldstein ein italienischer Sondertransport kontrolliert. Während dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass für den Transport kein entsprechende Bescheid in Österreich vorlag, was zu einer Rechtswidrigkeit führte.
In Folge der fehlenden Genehmigung wurden mehrere schwerwiegende Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz festgestellt:
1. Das Gesamtgewicht des Fahrzeugverbundes überstieg das erlaubte Maximum von 40.000 kg um 50.740 kg, wobei das gewogene Gesamtgewicht 90.740 kg betrug (was einer Überladung von 126 % entspricht).
2. Die zulässige Breite des Anhängers wurde um 45 cm überschritten, da die erlaubte Breite von 2,55 m überschritten wurde.
3. Die zulässige Gesamtlänge für Sattelzüge von 16,5 m wurde um 7,2 m überschritten.
Dem Sondertransport wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Die Ladung wurde auf einen bereitgestellten Sondertransport in Österreich umgeladen, der über einen gültigen Bescheid verfügte. Von dem Lenker und dem Zulassungsbesitzer wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Euro erhoben.