Am 12. November 2025 fand zwischen 09:00 und 17:00 Uhr ein Schwerverkehr-Kontrolleinsatz der Landesverkehrsabteilung in Tirol statt, unterstützt von den Bezirkspolizeikommanden und dem Stadtpolizeikommando Innsbruck. Bei diesem Einsatz, der die Haupttransitrouten A12, A13 und S16 sowie das sekundäre Straßennetz umfasste, kamen Spezialisten der Polizei aus den Bereichen Technik, Güterverkehr und Gefahrgut zum Einsatz. Zudem erhielten sie Unterstützung von Technikern des Amtes der Tiroler Landesregierung und dem technischen Prüfzug der ASFINAG.
Insgesamt wurden 380 Schwerfahrzeuge und deren Fahrer kontrolliert. Dabei wurde die Einhaltung von EU-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten), Alkoholbestimmungen, Beladungsrichtlinien (insbesondere die Ladungssicherung), den technischen Zustand der Fahrzeuge, deren Ausstattung, das transportierte Gut (inklusive Gefahrgüter) sowie die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes überprüft.
Die Ergebnisse des Kontrolleinsatzes umfassen:
– 380 kontrollierte Schwerfahrzeuge
– Bei rund 120 Fahrzeugen wurden verschiedene Verstöße festgestellt
– 29 Fahrzeugführern wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt
– 7 Kennzeichen wurden abgenommen
Folgende Verstöße wurden identifiziert und den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet oder vor Ort mittels Organstrafverfügung geregelt:
– 251 Verstöße bezüglich Lenk- und Ruhezeiten
– 49 Verstöße wegen Gewichtsüberschreitungen
– 8 Verstöße aufgrund fehlender oder unzureichender Ladungssicherung
– 95 technische Mängel (z. B. Bereifung, Radlager, Bremswirkung, Beleuchtung)
– 18 Verstöße im Bereich Gefahrgut
– 56 weitere Verstöße (z. B. gegen gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, Gurtpflicht)
Zusätzlich wurden 49 Anzeigen und 17 Organstrafverfügungen wegen anderer Verkehrsverstöße erfasst. Es wurden auch 121 Sicherheitsleistungen von ausländischen Verkehrsteilnehmern eingezogen. Bei allen Fahrern wurde ein Alkoholvortest durchgeführt, wobei lediglich ein Fahrer mit einem Wert von 0,15 mg/l (0,3 Promille) die 0,1 Promille-Grenze überschritt. Die Fahrer von Fahrzeugen mit Mängeln wurden je nach Schwere des Mangels angezeigt oder vor Ort mit einer Organstrafverfügung belegt.
In derselben Woche fand zudem ein landesweiter Schwerpunkt zur Winterreifenpflicht für Schwerfahrzeuge statt. Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht sowie die Pflicht zum Mitführen von Schneeketten. Winterreifen müssen mindestens auf den Rädern einer Antriebsachse montiert sein, um im Winter Straßenblockaden durch feststeckende Schwerfahrzeuge zu verhindern. Diese Vorschriften sind während des gesamten Zeitraums gültig, unabhängig von den Fahrbahnverhältnissen. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden über 800 Lkw geprüft. Lediglich vier Fahrzeuge waren ohne Winterreifen, und 50 führten keine Schneeketten mit.
