Graz – Am Donnerstag, den 6. November 2025, findet um 18:45 Uhr das UEFA Europa League Spiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Nottingham Forest statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Verordnung gilt am 6. November 2025 von 12:00 bis 24:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Von diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begangen haben oder beabsichtigen, diese zu begehen. Personen, die trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich während der Sportveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz Abmahnung in ihrem Verhalten, kann eine Festnahme erfolgen.
