Graz – Am Donnerstag, den 11. Dezember 2025, beginnt um 18.45 Uhr das UEFA Europa League Spiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Roter Stern Belgrad. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt. Diese Regelung gilt am 11. Dezember 2025 von 10.00 bis 24.00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das folgende Gebiet: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis zur Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis zur Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, in südlicher Richtung bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, in westlicher Richtung bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße bis Haus Nr. 166 (Kirche), in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse und bis zur Eduard-Keil-Gasse, weiter in westlicher Richtung bis zur Kasernstraße, Kasernstraße in nördlicher Richtung bis Senefeldergasse, schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 und schließlich zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Im Rahmen dieses Sicherheitsbereichs sind die Behörden befugt, Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu verweisen, die gefährliche Handlungen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung verüben oder verübt haben. Das Betreten des Sicherheitsbereichs ist für diese Personen untersagt. Wer trotz des Betretungsverbots den Sicherheitsbereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden, wobei im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden kann. Bleiben die Personen trotz Aufforderung im Sicherheitsbereich, kann eine Festnahme erfolgen.
