Graz | Am Sonntag, den 14. September 2025, findet um 17:00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und FK Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Regelung ist am 14. September 2025 von 12:00 bis 22:00 Uhr gültig.
Der Sicherheitsbereich erstreckt sich über das Gebiet innerhalb folgender Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – diagonal über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begehen oder begangen haben, weisend. Das Betreten dieses Bereichs ist für Personen, die ein Betretungsverbot erhalten haben, untersagt. Bei Zuwiderhandlung besteht die Möglichkeit eines Verwaltungsvergehens, das mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen geahndet werden kann. Bleiben die betreffenden Personen trotz Abmahnung in ihrem Verhalten, können sie festgenommen werden.