Graz – Am Sonntag, den 7. Dezember 2025, findet um 17:00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Grazer AK 1902 statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt. Diese Regelung gilt am 7. Dezember 2025 von 10:00 bis 24:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, über die Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, in Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, in Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße bis Haus Nr. 166 (Kirche), in Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, in Richtung Westen bis Kasernstraße, Kasernstraße bis Senefeldergasse, schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen, die möglicherweise gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung planen oder verübt haben, von dort wegweisen. Zudem ist das Betreten des Sicherheitsbereichs für diese Personen verboten. Wer trotz eines solchen Verbots den Sicherheitsbereich während der Sportveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder, im Falle der Uneinbringlichkeit, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen bestraft werden. Sollten die Personen trotz Abmahnung weiterhin gegen diese Vorschriften verstoßen, kann eine Festnahme erfolgen.
