Graz | Am Sonntag, 23. November 2025, findet um 14.30 Uhr das Bundesligaspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen LASK statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, hat gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena verordnet. Diese Regelung gilt am 23. November 2025 von 11.00 bis 18.00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – in Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – in Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße in Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – in Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – in Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße in Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind befugt, Personen aus diesem Sicherheitsbereich zu weisen, wenn sie gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung verüben oder dies bereits getan haben. Zudem ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereichs untersagt. Personen, die trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden. Personen, die trotz Abmahnung weiterhin strafbare Handlungen begehen, können festgenommen werden.
