Graz | Am Donnerstag, den 29. Januar 2026, um 21:00 Uhr, wird das UEFA Europa League-Spiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen SK Brann stattfinden. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Regelung gilt von 29. Januar 2026, 15:00 Uhr, bis 30. Januar 2026, 01:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – in nordwestlicher Richtung bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – in westlicher Richtung bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes befugt, Personen wegzuweisen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung begangen haben oder begehen möchten. Das Betreten des Sicherheitsbereichs ist für diese Personen untersagt. Wer trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich während dieser Sportgroßveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Personen, die trotz erfolgter Abmahnung im Sicherheitsbereich verbleiben und ihre strafbaren Handlungen fortsetzen, können festgenommen werden.
